Netznutzung.
Netzentgelte.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir als Betreiber eines Stromnetzes dazu verpflichtet, für die Durchleitung von Energie ein Entgelt zu erheben. Die Höhe dieses sogenannten Netzentgeltes wird durch die Anreizregulierungsverordnung bestimmt. Unsere Preisblätter für die Netzentgelte, den Netznutzungsvertrag sowie notwendige Anlagen finden Sie hier.
Letztverbraucher, die bezüglich der Netznutzung selbst Vertragspartner der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft sein wollen, erhalten den Zugang zum Stromnetz ausschließlich auf der Grundlage des Mustervertrages der Bundesnetzagentur.
Die Bestandteile der jeweiligen Netznutzungsverträge finden Sie hier aufgelistet:
Wir bieten Ihnen den reinen Mustervertrag der Bundesnetzagentur an. Zu Änderungen/Anpassungen, die über Ergänzung von Datum und Unterschrift hinausgehen, sind wir nicht bereit. Ihrerseits dennoch vorgenommene Änderungen/Anpassungen lehnen wir ab, selbst wenn wir hierauf nicht ausdrücklich reagieren sollten.
Die Stadtwerke Rostock Netzesellschaft kann gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze vornehmen. Die
daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 S. 1 EnWG zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses
noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben
werden (Indikation).
Bei den nachfolgenden Entgelten handelt es sich um voraussichtlich gültige Netzentgelte, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2023
ermittelt wurden. Insbesondere können sich Anpassungen auch aufgrund von Erhöhungen in den Übertragungsnetzentgelten ergeben, die sich die Übertragungsnetzbetreiber
ausdrücklich bis zum 06.12.2022 vorbehalten haben. Hintergrund ist, dass die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber derzeit unter Berücksichtigung
eines Zuschusses gemäß der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.09.2022 zur anteiligen Deckung der Übertragungsnetzkosten ermittelt worden sind. Für
diesen Zuschuss gibt es aber derzeit noch keine gesetzliche Grundlage. Dies führt in der Folge auch zu einer Anpassung der Netzentgelte beim vorgelagerten
Netzbetreiber, der E.DIS Netz GmbH.
Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für 2023 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden
Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2023 bekanntgegeben.