Netzbilanzierung.

Mehr- und Mindermengen.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom BDEW veröffentlichten Preise (www.bdew.de) zu übernehmen.

Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens vom VDN auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet.

Ab dem Abrechnungsbeginn 01.01.2007 werden diese Preise durch die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH übernommen: PDF-Download Aktuelle Preise