Netzbetrieb.

Finden Sie hier alle Informationen zum Netzbetrieb Strom mit Veröffentlichungspflicht. Gesetzliche Grundlage sind das EnWG vom 13.07.2005 mit den dazugehörigen Verordnungen und das EEG, § 72 vom 13.05.2019.

Gleichbehandlung

Der § 7a Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH in einem Gleichbehandlungsprogramm, Maßnahmen zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs festzulegen. In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen wurde Helmfried Günther beauftragt, die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen.

Helmfried Günther
Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH
Gleichbehandlungsbeauftragter
Telefon 0381/ 805-1018
Telefax 0381/ 805-2001
E-Mail helmfried.guenther(at)swrng.de

An dieser Stelle veröffentlicht der Gleichbehandlungsbeauftragte jährlich zum 31. März den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm. Aktueller Bericht

Grund- und Ersatzversorgung

Gemäß § 36 (2) des EnWG 2005 ist durch den Stromnetzbetreiber, die Stadtwerke Rostock NG, zum 01.07.2006 für das Versorgungsgebiet der Stadt Rostock die

Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon 0381 805-2000
Telefax 0381 805-2166
kundenzentrum(at)swrag.de

als Grund- und Ersatzversorger festgestellt worden. Die Aufgaben der Grund- und Ersatzversorgung werden durch die Stadtwerke Rostock AG seit dem 01.01.2007 wahrgenommen.

Gemäß §36 (2) des EnWG haben Netzbetreiber in einem Netz der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 01.07.2021 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Insofern teilen wir mit, dass der Grundversorger für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH ab dem 01.01.2022 die

Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon 0381 805- 2000
Telefax 0381 805- 2166
kundenzentrum(at)swrag.de

ist.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Der grundzuständige Messstellenbetreiber gemäß § 3 und 4 MsbG im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH ist die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH.

Netzausbauplanung

Im nachstehenden PDF finden Sie die Veröffentlichung der Netzausbauplanung gemäß §14 EnWG.

Engpass-Management

Das Engpass-Management bezeichnet alle Maßnahmen, die wir als Netzbetrieber durchführen können, um Leitungsüberlastungen durch Netzengpässe in unserem Netz zu vermeiden oder zu beheben.

Zurzeit bestehen folgende Engpässe: keine

Mitteilung

Entsprechend der Übergangsregelung im § 29 Abs.1 NAV, informiert der Netzbetreiber, die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH, die Anschlussnehmer über die Möglichkeit, die bestehenden Netzanschluss- bzw. Netzzugangsverträge nach § 115 Abs.1 Satz 2 des EnWG anpassen zu lassen.