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Gleichbehandlung

Der § 8 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet die Stadtwerke Rostock AG in einem Gleichbehandlungsprogramm, Maßnahmen zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für das Netzgeschäft Strom festzulegen. In Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen wird Herr Krohn beauftragt, die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen.

Ulrich Krohn
Stadtwerke Rostock AG
Gleichbehandlungsbeauftragter
Telefon 0381/ 805- 1202
Telefax 0381/ 805- 2201
E-Mail ulrich.krohn(at)swrag.de

An dieser Stelle veröffentlicht der Gleichbehandlungsbeauftragte jährlich zum 31. März den Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm (Download als PDF).

Grund- und Ersatzversorgung

Gemäß §36 (2)des EnWG 2005 ist durch den Stromnetzbetreiber der Stadtwerke Rostock AG zum 01.07.2006 für das Versorgungsgebiet der Stadt Rostock die Stadtwerke Rostock AG

Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon 0381⁄ 805- 2000
Telefax 0381⁄ 805- 2166
kundenzentrum(at)swrag.de

als Grund- und Ersatzversorger festgestellt worden. Die Aufgaben der Grund- und Ersatzversorgung werden durch die Stadtwerke Rostock AG ab 01.01.2007 wahrgenommen.

Gemäß §36 (2)des EnWG haben Netzbetreiber in einem Netz der allgemeinen Versorgung zum Stichtag 01.07.2009 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Insofern teilen wir mit, dass der Grundversorger für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH ab dem 01.01.2010 die

Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon 0381⁄ 805- 2000
Telefax 0381⁄ 805- 2166
kundenzentrum(at)swrag.de

ist.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

 

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

 

Telefon: 030 2757240-0

Telefax: 030 2757240-69

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de

Engpassmanagement

Zur Zeit bestehen folgende Engpässe:     keine

Mitteilung

Entsprechend der Übergangsregelung im § 29 Abs.1 NAV, informiert der Netzbetreiber, die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH, die Anschlussnehmer über die Möglichkeit, die bestehenden Netzanschluss- bzw. Netzzugangsverträge nach § 115 Abs.1 Satz 2 des EnWG anpassen zu lassen.

Erlösobergrenze ab 01.01.2009

Die Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbH gibt bekannt, dass eine Klage gegen den Festsetzungsbescheid zur Erlösobergrenze der Regulierungsbehörde anhängig ist.

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